Drohne registrieren und anmelden: Schritt für Schritt zur e-ID

Wer eine Drohne ab 250 g oder eine Kameradrohne fliegt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registrieren. So klappt die Anmeldung in einer Sitzung.

  • Registriert wird der Betreiber, nicht das einzelne Gerät
  • Eine e-ID gilt für alle deine Drohnen
  • Pflicht ab 250 g oder mit Kamera (außer Spielzeug)
  • Haftpflichtversicherung vorher abschließen
  • EU-weit anerkannt, auch im Urlaub

Viele sagen „Drohne anmelden“, gemeint ist die Betreiber-Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Das ist ein wichtiger Unterschied: Nicht die Drohne bekommt eine Nummer, sondern du als Betreiber. Nach der Registrierung erhältst du eine elektronische Registrierungsnummer, die e-ID, und bringst sie an jeder Drohne an, die du fliegst. Die Anmeldung dauert mit vorbereiteten Unterlagen meist weniger als eine halbe Stunde. Unabhängig davon brauchst du je nach Drohne noch einen Kompetenznachweis, den sogenannten Drohnenführerschein.

Wer muss seine Drohne anmelden?

Registrieren muss sich jeder, der eine Drohne mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betreibt. Auch leichtere Drohnen fallen darunter, sobald sie einen Sensor haben, der personenbezogene Daten erfassen kann, also zum Beispiel eine Kamera oder ein Mikrofon. Ausgenommen sind nur Geräte, die rechtlich als Spielzeug gelten. Da fast jede aktuelle Mini-Drohne eine Kamera hat, betrifft die Pflicht auch die meisten Modelle unter 250 g. Wer in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat, registriert sich beim LBA, und zwar nur in einem EU-Staat.

Das brauchst du vor dem Start

Lege dir diese Unterlagen bereit: deinen vollständigen Namen wie im Ausweis, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, einen Scan oder ein Foto deines gültigen Personalausweises oder Reisepasses (PNG oder JPG) sowie den Namen deines Versicherers und die Nummer deiner Haftpflichtpolice. In Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen Pflicht. Eine normale Privathaftpflicht deckt Drohnen oft nicht ab, frag im Zweifel bei deinem Versicherer nach.

Schritt 1: Nutzerkonto beim LBA anlegen

Rufe auf der Website des Luftfahrt-Bundesamts den Bereich Drohnen und dort die UAS-Betreiberregistrierung auf. Lege ein Nutzerkonto mit deiner E-Mail-Adresse an und bestätige sie über den Link, den du per Mail bekommst. Über dieses Konto läuft später alles: die e-ID, der Gebührenbescheid und Änderungen deiner Daten.

Schritt 2: Als Betreiber registrieren

Wähle im Konto die Registrierung als natürliche Person (Privatperson) oder als juristische Person (Firma, Verein). Trage deine Daten und die Versicherungsangaben ein und lade den Ausweis-Scan hoch. Pro Person gibt es nur eine e-ID. Wer bereits registriert ist, meldet sich nicht ein zweites Mal an, sondern aktualisiert seine Daten.

Schritt 3: e-ID erhalten

Nach der Prüfung findest du deine UAS-Betreibernummer (e-ID) in deinem Nutzerkonto. Sie beginnt mit dem Länderkürzel DEU. Zur e-ID gehört ein kurzer geheimer Teil, der nur für die Eingabe in die Fernidentifizierung der Drohne gedacht ist. Dieser geheime Teil gehört nicht auf den Aufkleber. Der Gebührenbescheid liegt ebenfalls zum Download im Konto.

Schritt 4: e-ID an der Drohne anbringen

Bringe die öffentliche e-ID gut lesbar an jeder Drohne an, die du betreibst, zum Beispiel als Aufkleber oder Gravur. Bei Drohnen mit Fernidentifizierung (Remote ID, etwa Klasse C1 und C2) trägst du die e-ID zusätzlich in der Hersteller-App ein, damit die Drohne sie im Flug aussendet. Wechselst du die Drohne, nimmst du einfach deine e-ID mit: Eine neue Registrierung ist nicht nötig.

Nach der Anmeldung: Brauchst du auch einen Drohnenführerschein?

Registrierung und Kompetenznachweis sind zwei getrennte Pflichten. Für Drohnen der Klasse C1, C2, C3 und C4 sowie für ältere Drohnen ab 250 g brauchst du mindestens den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Wer mit einer C2-Drohne näher an Menschen fliegen will, braucht zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2. Mit DroneAce bereitest du dich auf beide Prüfungen vor.

Häufige Fragen

Muss ich jede Drohne einzeln registrieren?

Nein. Registriert wirst du als Betreiber, nicht das Gerät. Mit deiner einen e-ID kannst du mehrere Drohnen betreiben. Die e-ID muss aber an jeder dieser Drohnen angebracht sein.

Muss ich eine Drohne unter 250 g anmelden?

Ja, wenn sie eine Kamera oder einen anderen Sensor für personenbezogene Daten hat und kein Spielzeug ist. Das betrifft die meisten Mini-Drohnen. Nur Drohnen unter 250 g ohne solche Sensoren oder Spielzeug-Drohnen sind ausgenommen.

Was kostet die Registrierung?

Die Betreiber-Registrierung kostet beim LBA 20 € für natürliche Personen und 50 € für juristische Personen. Zusammen mit dem Kompetenznachweis A1/A3 (25 €) sind das für Hobbypiloten mindestens 45 €. Zusätzlich brauchst du eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Wie lange gilt die Registrierung?

Die e-ID ist an dich gebunden und bleibt dieselbe, auch wenn du die Drohne wechselst. Wichtig ist, dass du deine Daten im LBA-Konto aktuell hältst, etwa bei Umzug oder neuer Versicherung. Ob und wann eine Verlängerung nötig ist, zeigt dir das LBA in deinem Nutzerkonto.

Gilt die deutsche Registrierung auch im EU-Ausland?

Ja. Die Registrierung erfolgt in dem EU-Staat, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast, und wird in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein anerkannt. Vor Ort gelten aber die jeweiligen Flugverbotszonen.

Was passiert, wenn ich meine Drohne nicht anmelde?

Wer ohne Registrierung oder ohne angebrachte e-ID fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Bereit für deinen Drohnenführerschein?

Lade DroneAce jetzt kostenlos und starte sofort mit dem Lernen.

Kostenlos · Kein Abo · Premium für 6,49 € einmalig